Allgemeine Geschäftsbedingungen des Filmfestival Kitzbühel (im Folgenden “FFKB”)

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsgeschäfte zwischen FFKB und Besuchern einer Veranstaltung im Zuge des Filmfestivals anzuwenden. Unter Besucher wird jede Privatperson verstanden, die eine Eintrittskarte käuflich wo auch immer erworben, gewonnen oder durch andere kommerzielle Zwecke erhalten hat. Darüber hinaus wird als Besucher jede Privatperson verstanden, die ihre Eintrittskarte nicht käuflich erworben hat.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen dem FFKB und der Vertragspartei, es sei denn, im Vertrag wird die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 24.11.2013 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

2. Spielplan, Spielzeiten, Spielplanänderungen, Öffnungszeiten und Veranstaltungsorte

Gültige Spielpläne, Spielzeiten sowie Öffnungszeiten und Veranstaltungsorte werden zeitgerecht auf der offiziellen Homepage des FFKB www.ffkb.at
veröffentlicht. FFKB behält sich das Recht vor, diese jederzeit anzupassen und zu ändern.

3. Kartenverkauf

Gültige Eintrittspreise, der Kartenvorverkauf sowie offizielle Verkaufsstellen werden zeitgerecht auf der oben genannten Homepage veröffentlicht.

Der Verkauf von Karten zu Sonderkonditionen erfolgt nur unter Nachweis ebendieser. Der Nachweis hat abermals bei Eintritt zur Veranstaltung zu erfolgen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, entfällt die Sonderkondition und es ist der volle Eintrittspreis zu bezahlen.

FFKB behält sich das Recht vor die Kartenabgabe pro Person zu beschränken.

Die Eintrittskarten sind ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt. Dem Käufer / Kartenhalter ist insbesondere untersagt:

  • Die Eintrittskarten feilzubieten
  • Der private Wiederverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem offiziellen Kartenverkaufspreis
  • Der kommerzielle Wiederverkauf ohne vorab die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des FFKB einzuholen
  • Die Weitergabe oder Verwendung der Eintrittskarten zum Zwecke der Werbung oder als Preis bei Gewinnspielen, ohne vorab die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des FFKB einzuholen

Wird eine Eintrittskarte in einer der eben genannten Weise angeboten, hat FFKB das Recht die davon betroffenen Eintrittskarten sowie weitere von derselben Person erworbenen Eintrittskarten zu sperren und ihm den Zutritt zu der/den Veranstaltung/en des FFKB ersatzlos zu verweigern. Im Falle eines Verstoßes gegen oben genannte Bestimmungen ist das FFKB berechtigt, eine Vertragsstrafe iHv bis zu EUR 1.000 je Verstoß einzufordern.

4. Kartenrückgabe und Kartenverlust

Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht. Im Falle eines Ausfalls einer Veranstaltung können die Eintrittskarten binnen 2 Wochen ab Veranstaltungsausfall zurückgegeben werden, danach verfällt der Anspruch auf Rückgabe. Die Geltendmachung zusätzlichen Ersatzes von Aufwendungen oder Schäden ist ausgeschlossen.

Im Falle des Verlustes der Eintrittskarte ist der Ersatz ausgeschlossen. FFKB und seine Vertriebspartner können unter Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlsbestätigung und unter Vorlage des Kaufbelegs eine Ersatzeintrittskarte ausstellen. Ein Anspruch auf Ausstellung einer solchen besteht jedoch nicht.

5. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in Veranstaltungsorten des FFKB gefunden werden, sind den Bediensteten des Veranstaltungsortes zu übergebenen. Des weiteren kommen die Vorschriften der §§ 388 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung.

6. Hausregeln

Besuchern kann der Zutritt zu Veranstaltungsorten verweigert werden, sofern Anlass zur Annahme besteht, der/die Besucher könne/n die Vorstellung stören oder stelle eine Gefahr für andere Besucher dar. Die Anwendbarkeit der individuellen Hausregeln der jeweiligen Veranstaltungsorte bleibt hiervon unberührt.

7. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen, welcher Art auch immer, sind nicht gestattet und strengstens untersagt. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung des Veranstaltungsortes wird der Besucher umgehend vom Veranstaltungsort verwiesen, Film- und Tonträger, die das während der Veranstaltung aufgenommene Film- und Tonmaterial enthalten, können eingezogen werden, sofern der Besitzer ein sofortiges Löschen dieses Materials verweigert.

Die Besucher einer Veranstaltung des FFKB erklären sich ohne Anspruch auf Ersatz einverstanden, selbst Teil jener Film- und Tonaufnahmen zu sein, die im Zuge der Veranstaltung durch das FFKB oder durch dazu Beauftragte oder Genehmigte aufgezeichnet zu werden.

8. Haftung

Das FFKB, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen übernehmen keine Haftung, welcher Art auch immer, für Schäden, die Besucher während einer Veranstaltung erleiden, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt.

Filmfestival Kitzbühel GmbH
Franz-Reisch-Straße 3,
A-6370 Kitzbühel

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